Gesetzesartikel
Art. 110a AsylG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 110a AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Tibetanische Asylsuchende mit unglaubhaften Herkunftsangaben und fehlenden Identitätspapieren: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender rügt mangelhafte Anhörung wegen Traumatisierung und psychischer Belastung: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt (Art. 106 Abs. 1 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.