Gesetzesartikel
Art. 11 VMWG – Orts- und quartierübliche Mietzinse
2 Entscheide, in denen Art. 11 VMWG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieterin erhöht Anfangsmietzins um 44 Prozent: Begründete Zweifel an der Vermutung der Missbräuchlichkeit reichen aus, um die Vermutung zu erschüttern (Art. 109 Abs. 1 BV, Art. 11 VMWG)
- Vermieterin erhöht Anfangsmietzins um 44 % nach fast 20-jährigem Vormietverhältnis: Bundesgericht korrigiert Beweislastverteilung bei Vermutung der Missbräuchlichkeit (Art. 270 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.