Gesetzesartikel
Art. 11 RPG – Genehmigung des Bundesrates
2 Entscheide, in denen Art. 11 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erweiterung des Grimselsees durch Staumauererhöhung: Richtplanfestsetzung fehlt, potenzielle nationale Bedeutung der alpinen Schwemmebene nicht berücksichtigt (Art. 8 Abs. 2 RPG)
- Einwohnergemeinde Bätterkinden rügt Autonomieverletzung durch kantonale Richtplan-Festsetzung für RBS-Depot in Leimgrube: keine Verletzung festgestellt (Art. 50 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.