Gesetzesartikel
Art. 11 FMG – Gewährung des Zugangs durch marktbeherrschende Anbieterinnen
4 Entscheide, in denen Art. 11 FMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Interkonnektionsnebenbedingungen: Kompetenz ComCom für Rückwirkung und Haftungsregeln gestützt auf Art. 11 Abs. 3 und Abs. 1 FMG
- Interkonnektionspreise: Delta-x-Methode unzulässig, Reziprozität zulässig, Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 11 FMG)
- Interkonnektion: Keine Pflicht zum schnellen Bitstrom-Zugang ohne Gesetzesgrundlage; Parteientschädigung im Erstverfahren unzulässig (Art. 11 Abs. 1 FMG)
- Vorsorgliche Massnahmen zur Entbündelung der letzten Meile aufgehoben: unklare Rechtslage und Vorwegnahme des Hauptentscheids (Art. 11 Abs. 3 FMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.