Gesetzesartikel
Art. 11 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 11 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchende mit drei volljährigen Kindern in der Schweiz: Kein Abhängigkeitsverhältnis nach Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO, Nichteintreten auf Asylgesuch und Überstellung nach Kroatien rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran mit zivilrechtlicher Trauung im Heimatland beantragt Asyl in der Schweiz wegen Ehefrau hier: Dublin-Zuständigkeit Deutschlands bleibt bestehen, Souveränitätsklausel nicht anwendbar (Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.