Gesetzesartikel
Art. 11 BüG – Materielle Voraussetzungen
2 Entscheide, in denen Art. 11 BüG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kamerunerin mit französischer Muttersprache und Maturanote 4 in Deutsch: Nichtanerkennung des Maturitätszeugnisses als Sprachnachweis für ordentliche Einbürgerung in Thun verfassungswidrig (Art. 6 Abs. 2 lit. d BüV)
- Ehemaliger italienischer Staatsangehöriger mit 30-jährigem Schweizerwohnsitz und 26-jährigem Wohnsitz in Arth wird wegen ungenügender geografischer Kenntnisse abgelehnt: Willkürliche Einbürgerungsverweigerung aufgehoben (Art. 14 aBüG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.