Gesetzesartikel
Art. 11 BewV – Bedingungen und Auflagen
2 Entscheide, in denen Art. 11 BewV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Widerruf Bewirtschaftungsauflage Apparthotel wegen unzumutbarer Mietkonditionen für Eigentümer (Art. 14 Abs. 4 BewG)
- Apparthotel-Bewirtschafterin verlangt neue Mietverträge: Behörde darf bei Unwirtschaftlichkeit Vertragsanpassung unter Widerrufandrohung vorgeben (Art. 10 lit. b, 14, 25 BewG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.