Gesetzesartikel
Art. 109 OR – Wirkung des Rücktritts
2 Entscheide, in denen Art. 109 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter erhält lebenslanges, nicht eingetragenes Wohnrecht am Einfamilienhaus und an der Parterrewohnung: Schadenersatz für Mietkosten und Mieterträge aus Geschäftsführung ohne Auftrag zulässig (Art. 109 Abs. 2 OR, Art. 423 Abs. 1 OR)
- Konkursmasse wehrt sich gegen Kollokation zedierter Subunternehmerforderungen: Erfüllungsinteresse bleibt bestehen, aber Kostenentscheid ist unklar (Art. 250 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.