Gesetzesartikel
Art. 109 DBG – Ausstand
2 Entscheide, in denen Art. 109 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Enkel eines Verstorbenen klagt gegen Nachsteuerverfügungen: Prozessführungsbefugnis steht allein dem Willensvollstrecker zu, nicht den Erben (Art. 518 ZGB)
- AG beantragt Neubesetzung der Steuerrekurskommission wegen Vorbefassung: Kein Anschein der Befangenheit bei versuchter Steuerhinterziehung 2013 (Art. 175 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.