Gesetzesartikel
Art. 109 BV – Mietwesen
2 Entscheide, in denen Art. 109 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieterin erhöht Anfangsmietzins um 44 Prozent: Begründete Zweifel an der Vermutung der Missbräuchlichkeit reichen aus, um die Vermutung zu erschüttern (Art. 109 Abs. 1 BV, Art. 11 VMWG)
- Stadt Bern führt Quotenregelung für preisgünstigen Wohnungsbau ein: kommunale Bauordnungsbestimmungen zur Sicherstellung von Kostenmiete-Wohnungen sind verfassungskonform (Art. 26 BV, Art. 27 BV, Art. 36 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.