Gesetzesartikel
Art. 106 UVG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 106 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verspätete Unfallversicherungsbeschwerde: Kantonaler Fristenstillstand gilt nicht für Monatsfristen bei negativer Regelung (Art. 82 Abs. 2 ATSG)
- Fristenstillstand bei dreimonatiger UVG-Beschwerdefrist: Übergangsrechtliches Festhalten an fehlender kantonaler Regelung führt zur Verspätung (Art. 82 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.