Gesetzesartikel
Art. 101 ZPO – Leistung des Vorschusses und der Sicherheit
2 Entscheide, in denen Art. 101 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Berufungsantwort vor Entscheid über Sicherstellung: Keine Abnahme der gesetzlichen Frist, da Zustellung aufschiebbar ist (Art. 99 ZPO)
- Kosten bei Nichteintreten mangels Kostenvorschuss: Willkürliche Höhe und unzulässige Parteientschädigung korrigiert (Art. 101 Abs. 3 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.