Gesetzesartikel
Art. 100 StPO – Aktenführung
2 Entscheide, in denen Art. 100 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter fährt nach Auseinandersetzung mit Fußgänger auf Parkplatz zu und erfasst ihn mit 27–35 km/h: Versuchte schwere Körperverletzung als Verbrechen, Unterlassung der Nothilfe als mitbestrafte Nachtat (Art. 122 StGB, Art. 128 StGB)
- A. Sàrl beantragt Aufhebung der Beschlagnahme von Platin-Schmelzgut: Beschwerde nicht zugelassen, da fehlende Parteistellung und unklare Eigentumsverhältnisse (Art. 74a Abs. 4 lit. c IRSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.