Gesetzesartikel
Art. 10 StromVG – Entflechtung
2 Entscheide, in denen Art. 10 StromVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verteilnetzbetreiberin verlangt Aufhebung der Pflicht zur anteilsmässigen Weitergabe von Preisvorteilen aus den Geschäftsjahren 2009 und 2010: zeitliche Anwendungsbegrenzung nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 StromVG greift nicht, da Verfahren vor Inkrafttreten eröffnet (Art. 6 Abs. 5 Satz 2 StromVG)
- Stromnetzbetreiber fordert Netzkostenbeitrag für Leistungserhöhung: Netzanschlussverhältnis im Bereich der Grundversorgung ist öffentlich-rechtlich, Zivilgerichte nicht zuständig (Art. 1 lit. a ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.