Gesetzesartikel
Art. 10 IVG – Beginn und Ende des Anspruchs
2 Entscheide, in denen Art. 10 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit Paraplegie nach Unfall in der Schweiz beantragt bauliche Anpassungen am Haus in Frankreich: Nachversicherungsschutz nach VO 883/2004 ermöglicht Kostenübernahme für Hilfsmittel im Ausland (Art. 23bis IVV i.V.m. Art. 21 IVG)
- Ungarischer Versicherter mit Rückenleiden nach Schweizer Arbeitsunfall beantragt IV-Leistungen: Unvollständige Abklärung der Beitragszeiten und fehlende aktuelle medizinische Begutachtung führen zur Rückweisung (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.