Gesetzesartikel
Art. 10 FZV – Formen
2 Entscheide, in denen Art. 10 FZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter erhält Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung trotz bestehender Anstellung bei eigener GmbH: Anspruch auf erneute Einrichtung eines Freizügigkeitskontos abgelehnt (Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG)
- Freizügigkeitsguthaben: Keine Kürzung wegen Unterdeckung, aber keine Überweisung an liechtensteinisches Freizügigkeitskonto (Art. 13 Abs. 5 FZV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.