Gesetzesartikel
Art. 10 ATSV – Grundsatz
2 Entscheide, in denen Art. 10 ATSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- SWICA als Mitversicherer darf gegen Leistungsverfügung der Suva einsprechen: Berührtheit wegen Bindungswirkung des Invaliditätsgrads gegeben (Art. 59 ATSG)
- Versicherter reicht Einsprache gegen Unfallentscheid per E-Mail ein: Fehlende eigenhändige Unterschrift macht Einsprache formunwirksam, Nachfrist nicht geboten (Art. 52 ATSG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 4 Satz 1 ATSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.