Gesetzesartikel
Art. 1 VBLN – Bundesinventar
2 Entscheide, in denen Art. 1 VBLN eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kantonische Ausscheidung einer Deponiezone im BLN-Schutzgebiet Zugersee: Schwere Beeinträchtigung der glazialen Landschaft und fehlende UVP im Sondernutzungsplanverfahren (Art. 6 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 VBLN und Art. 5 Abs. 3 UVPV)
- Naturschutzverbände bekämpfen zu schmale Gewässerraumfestlegung für die Muota im BLN-Gebiet Nr. 1606: Anwendung von Art. 41a Abs. 1 GSchV statt Abs. 2 bestätigt (Art. 41a Abs. 1 GSchV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.