Gesetzesartikel
Art. 1 KG – Zweck
2 Entscheide, in denen Art. 1 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- WEKO verfügt Unterlassungsanordnung gegen Bauunternehmen nach Kartellverstössen: Präventive Massnahme trotz direkter Sanktionierung zulässig und verhältnismässig (Art. 30 Abs. 1 KG)
- Autohändler vereinbaren gemeinsame Rabattpolitik für VW-Neuwagen: Horizontale Preisabrede festgestellt, aber Verbotsmassnahmen wegen fehlender Wiederholungsgefahr aufgehoben (Art. 30 Abs. 1 KG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.