Gesetzesartikel
Art. 1 FamZV – Ausbildungszulage
2 Entscheide, in denen Art. 1 FamZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ausbildungszulagen bei Unterbruch durch Praktikum und Rekrutenschule: Kumulation der Fristen nach Art. 49ter Abs. 3 AHVV ausgeschlossen
- Familienausgleichskasse verliert: Hochbauzeichner-Praktikum nach gescheiterter Lehrabschlussprüfung gilt als Ausbildung (Art. 49bis AHVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.