Gesetzesartikel
Art. 1 BZP – Anwendungsbereich
2 Entscheide, in denen Art. 1 BZP eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionäre klagen gegen Bundesrat wegen Wertverlust ihrer Credit-Suisse-Aktien nach Notfusion: Staatshaftungsanspruch scheitert mangels Schadensnachweis, Kausalität und Widerrechtlichkeit (Art. 3 Abs. 1 VG)
- Interkantonaler Kompetenzstreit um Erwachsenenschutzbehörde: Beschwerde und Klage nicht eingetreten (Art. 120 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.