Gesetzesartikel
Art. 1 BewG – Zweck
2 Entscheide, in denen Art. 1 BewG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verkäuferin verlangt Konventionalstrafe nach vertraglichem Rücktritt: Kaufvertrag unter aufschiebender Bewilligungsbedingung bleibt bis zum Eintritt der Bedingung unwirksam, daher ist die Strafe nicht fällig (Art. 26 Abs. 4 BewG)
- Ausländischer Investor will Personalwohnungen für Hotelpersonal kaufen: Keine bewilligungsfreie Erwerbsmöglichkeit als Betriebsstätte, da Wohnzweck dominiert (Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.