Gesetzesartikel
Art. 1 BehiG – Zweck
3 Entscheide, in denen Art. 1 BehiG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Studierender mit kognitiver Behinderung beantragt Assistenz für administrative Studienaufgaben an der ETH Zürich: Anspruch verneint, weil Assistenz zu unzulässiger Herabsetzung der fachlichen Anforderungen führen würde (Art. 2 Abs. 5 lit. a BehiG)
- SBB-Fernverkehrszüge: Zusammenlegung von Rollstuhlbereich und Verpflegungszone im Speisewagen-Unterdeck ist keine Behindertendiskriminierung (Art. 2 BehiG)
- Kind mit Wahrnehmungsstörung: Integrierte Sonderschulung statt Institution, kein Anspruch auf optimale Förderung (Art. 19, 62 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.