Gesetzesartikel
Art. 1 ATSG – Zweck und Gegenstand
2 Entscheide, in denen Art. 1 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- GmbH beantragt Erlass der Rückzahlung von Corona-Erwerbsersatz: Keine besonderen Umstände wie bei Vorschussleistungen, Covid-Kredit bleibt Fremdkapital bei Überschuldungsprüfung (Art. 25 Abs. 1 ATSG)
- Restfinanzierung von Pflegekosten: Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts bejaht, Sache zurückgewiesen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.