Gesetzesartikel
Art. 1 ArG – Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich
2 Entscheide, in denen Art. 1 ArG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- 24-Stunden-Seniorenbetreuung durch Betreuungsorganisation: Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes bei Dreiparteienverhältnis (Art. 2 Abs. 1 lit. g ArG)
- Bäcker in Afghanistan: Schweizerisches Arbeitsgesetz (ArG) trotz Rechtswahl nicht anwendbar; Klage abgewiesen (Art. 342 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.