Justizze.

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Justizze. Art. 13a STEV

Bundesgericht

Rückruf fehlerhafter Feuerlöscher: Funktionsmangel ist Sicherheitsmangel, aber Massnahme nach vier Jahren unverhältnismässig (Art. 3, 4b, 11 STEG)

BGE / ATF / DTF
BGE 139 II 534 · ATF 139 II 534 · DTF 139 II 534
Datum
05.09.2013
Geschäftsnummer
BGE 139 II 534
Abteilung
CH_BGE_004
Ausgang
Gutgeheissen

Tragende Normen

Art. 3 LSIT Art. 4 LSIT Art. 4b LSIT Art. 6 LSIT Art. 21 PrSG Art. 6 STEG Art. 10 STEG Art. 11 STEG Art. 11 STEV Art. 13a STEV

Zusammenfassung

Die X. AG, eine Händlerin für Feuerlöscher, wurde vom Schweizerischen Verein für technische Inspektionen (SVTI) verpflichtet, eine Produktwarnung und einen Rückruf für bestimmte Baureihen von Feuerlöschern durchzuführen. Der SVTI stellte fest, dass bei den Geräten das Herstellungsdatum fehlte und ein Teil der Löscher aufgrund eines Produktionsfehlers nicht funktionierte. Die X. AG focht diese Verfügung an und machte geltend, dass ein reiner Funktionsmangel kein Sicherheitsmangel sei und die Massnahmen unverhältnismässig seien.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut und hebt die angefochtene Verfügung auf. Es stellt zunächst klar, dass bei Produkten, deren Zweck darin besteht, externe Gefahren abzuwehren (wie Feuerlöscher), ein Funktionsmangel zugleich als Sicherheitsmangel im Sinne des Gesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) zu qualifizieren ist. Dies ergibt sich aus einer Analogie zum Produktehaftpflichtgesetz, wo die Rechtsprechung beim Steiggurtfall bereits anerkannt hat, dass die mangelnde Schutzfunktion eine Gefahr darstellt. Da die Geräte nicht löschen können, wenn sie gebraucht werden, gefährden sie Leben und Gesundheit der Benutzer.

In der Sache selbst erachtet das Gericht die angeordneten Massnahmen jedoch als unverhältnismässig. Zum Zeitpunkt des Urteils waren seit der Herstellung der beanstandeten Geräte vier bis fünf Jahre vergangen. Das Gericht berücksichtigt dabei den Umstand, dass Feuerlöscher gesetzlich einer periodischen Revision unterliegen. Sicherheitsbewusste Besitzer hätten ihre Geräte in dieser Zeit ohnehin zur Wartung gebracht, wobei der Defekt entdeckt worden wäre. Weniger sicherheitsbewusste Besitzer würden auf eine erneute Warnung kaum reagieren. Zudem habe die Beschwerdeführerin das Verfahren nicht missbräuchlich verzögert, sondern die lange Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht hingenommen. Unter diesen Umständen macht eine Produktwarnung mit Rückrufaktion nach so langer Zeit keinen Sinn mehr und verletzt das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Regeste

Produktewarnung und Rückruf eines fehlerhaften Feuerlöschers: Art. 3, 4, 4b, 6, 10 und 11 STEG (aufgehoben); Art. 21 Abs. 1 PrSG; Art. 1 und 4 PrHG; Art. 1 Abs. 1 lit. g, Art. 5 und Anhang 1 Ziff. 3.3.1.b Druckgeräteverordnung; Art. 11 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 sowie Art. 13a Abs. 1 STEV. Übergangsregelung zwischen STEG und PrSG (E. 1). Voraussetzungen für das Inverkehrbringen nach STEG (E. 2). Verhältnis von Funktionsfähigkeit und Sicherheit eines Geräts. Fehlende Funktionstauglichkeit kann Sicherheitsmangel im Sinne des STEG darstellen; Bezug zur analogen Fragestellung im Rahmen des PrHG (E. 4.1- 4.5). Prüfung der Verhältnismässigkeit der Massnahmen, dabei insbesondere Berücksichtigung des Zeitablaufs (E. 5). Regeste Avertissement concernant un produit et rappel d'un extincteur déficient: art. 3, 4, 4b, 6, 10 et 11 LSIT (abrogée); art. 21 al. 1 LSPro; art. 1 et 4 LRFP; art. 1 al. 1 let. g, art. 5 et annexe 1 ch. 3.3.1.b de l'ordonnance relative aux équipements sous pression; art. 11 al. 1 let. c et al. 2, ainsi qu'art. 13a al. 1 OSIT. Réglementation de la transition entre la LSIT et la LSPro (consid. 1). Conditions de la mise en circulation selon la LSIT (consid. 2). Rapport entre la fonctionnalité et la sécurité d'un appareil. Le caractère non fonctionnel peut constituer un manque de sécurité au sens de la LSIT; lien avec la problématique analogue dans le contexte de la LRFP (consid. 4.1-4.5). Examen de la proportionnalité des mesures, en prenant en compte en particulier l'écoulement du temps (consid. 5). Regesto Avvertenza concernente prodotti e richiamo di un estintore difettoso: art. 3, 4, 4b, 6, 10 e 11 LSIT (abrogata); art. 21 cpv. 1 LSPro; art. 1 e 4 LRDP; art. 1 cpv. 1 lett. g, art. 5 e allegato 1 cifra 3.3.1.b dell'ordinanza sulle attrezzature a pressione; art. 11 cpv. 1 lett. c e cpv. 2, così come art. 13a cpv. 1 OSIT. Regolamentazione della transizione dalla LSIT alla LSPro (consid. 1). Condizioni dell'immissione in commercio secondo la LSIT (consid. 2). Rapporto tra funzionalità e sicurezza di un apparecchio. La mancanza di funzionalità può costituire un difetto sul piano della sicurezza ai sensi della LSIT; riferimento all'analoga questione nel contesto della LRDP (consid. 4.1-4.5). Esame della proporzionalità delle misure e, in questo ambito, presa in considerazione particolare del trascorrere del tempo (consid. 5).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.