Gesetzesartikel
Art. 9b WG – Gültigkeit des Waffenerwerbsscheins
1 Entscheid, in dem Art. 9b WG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.