Gesetzesartikel
Art. 97 VVG – Vorschriften, die nicht abgeändert werden dürfen
1 Entscheid, in dem Art. 97 VVG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.