Gesetzesartikel
Art. 962a OR – Anerkannte Standards zur Rechnungslegung
1 Entscheid, in dem Art. 962a OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.