Gesetzesartikel
Art. 96 OR – Andere Verhinderung der Erfüllung
1 Entscheid, in dem Art. 96 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.