Gesetzesartikel
Art. 94 SVG – Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch
1 Entscheid, in dem Art. 94 SVG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.