Gesetzesartikel
Art. 936a OR – Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und Beginn der Wirksamkeit
1 Entscheid, in dem Art. 936a OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.