Gesetzesartikel
Art. 934 OR – Bei Rechtseinheiten ohne Geschäftstätigkeit und ohne Aktiven
1 Entscheid, in dem Art. 934 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.