Gesetzesartikel
Art. 933 OR – Änderung von Tatsachen
1 Entscheid, in dem Art. 933 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.