Gesetzesartikel
Art. 924 ZGB – Ohne Übergabe
2 Entscheide, in denen Art. 924 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Datenanbieterin fordert Entschädigung für automatischen Bezug von Bonitätsdaten über eigenes Online-Tool: Kein vertraglicher Anspruch, kein nachgewiesener Schaden (Art. 41 Abs. 1 OR)
- Rückforderung von Fr. 150'000.--: Zweideutiger Besitz widerlegt Eigentumsvermutung, Sache zurückgewiesen (Art. 930 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.