Gesetzesartikel
Art. 9 VKL – Anforderungen an die Ermittlung der Kosten und Erfassung der Leistungen
1 Entscheid, in dem Art. 9 VKL eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.