Gesetzesartikel
Art. 9 MWSTV – Befreiung und Ende der Befreiung von der Steuerpflicht bei inländischen Unternehmen
1 Entscheid, in dem Art. 9 MWSTV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.