Gesetzesartikel
Art. 9 BöB – Übertragung öffentlicher Aufgaben und Verleihung von Konzessionen
1 Entscheid, in dem Art. 9 BöB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.