Gesetzesartikel
Art. 860 ZGB – Papier-Schuldbrief
1 Entscheid, in dem Art. 860 ZGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.