Gesetzesartikel
Art. 85 KOV – Erstellung der definitiven Verteilungsliste
1 Entscheid, in dem Art. 85 KOV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.