Gesetzesartikel
Art. 84 ZV – Summarische Prüfung bei der elektronischen Zollanmeldung
1 Entscheid, in dem Art. 84 ZV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.