Gesetzesartikel
Art. 83 IPRG – Unterhaltspflicht
2 Entscheide, in denen Art. 83 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt Obhut und verhindert Wegzug des Kindes nach Deutschland: Obhuts- und Wegzugsentscheid zugunsten der Mutter bestätigt (Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB)
- Mutter zieht mit gemeinsam sorgeberechtigtem Kind nach Mailand: Schweizer Gerichtsbarkeit für Obhutsregelung entfällt nach Art. 5 Abs. 2 HKsÜ, Sperrwirkung nach Art. 7 Abs. 1 lit. b HKsÜ nicht gegeben (Art. 5 Abs. 2 HKsÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.