Gesetzesartikel
Art. 820 OR – Drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung
2 Entscheide, in denen Art. 820 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- GmbH beantragt Erlass der Rückzahlung von Corona-Erwerbsersatz: Keine besonderen Umstände wie bei Vorschussleistungen, Covid-Kredit bleibt Fremdkapital bei Überschuldungsprüfung (Art. 25 Abs. 1 ATSG)
- GmbH beantragt Rückzug der Überschuldungsanzeige nach Konkurseröffnung: Rückzug unzulässig, Konkurseröffnung bleibt wirksam (Art. 725a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.