Gesetzesartikel
Art. 815 OR – Abberufung von Geschäftsführern; Entziehung der Vertretungsbefugnis
1 Entscheid, in dem Art. 815 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.