Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 80m IRSG

Gesetzesartikel

Art. 80m IRSG – Zustellung von Verfügungen

1 Entscheid, in dem Art. 80m IRSG eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.