Gesetzesartikel
Art. 804 OR – Gesellschafterversammlung: Aufgaben
1 Entscheid, in dem Art. 804 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.