Gesetzesartikel
Art. 7m ATSV – Anforderungen an Sachverständige
1 Entscheid, in dem Art. 7m ATSV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.