Gesetzesartikel
Art. 78 LCA – Natur des dem Begünstigten zustehenden Rechtes
1 Entscheid, in dem Art. 78 LCA eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.