Gesetzesartikel
Art. 75 LMV – Inhalt der Pflicht
1 Entscheid, in dem Art. 75 LMV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.