Gesetzesartikel
Art. 745 OR – Verteilung des Vermögens
1 Entscheid, in dem Art. 745 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.